Eine Hausverwaltung für Miethäuser (auch Zinshäuser genannt) oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder „Wohnungsverwaltung“ genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten.
Einen normierten Aufgabenkatalog für die Hausverwaltung gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung allein aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Hauseigentümer und Hausverwaltung. Bei der Vertragsgestaltung und Aufgabenübertragung an den Hausverwalter ist daher besondere Sorgfalt geboten um einen klaren Verwaltungsauftrag und damit eine klare Aufgabenübertragung wirksam zu vereinbaren.
Grundsätzlich sollte man unterscheiden zwischen der kaufmännischen Verwaltung einerseit, also
- Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
- Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
- Durchführung von Mieterhöhungen im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen
- Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
- Forderungsmanagement ggü den Mietern und sonstigen Debitoren
- Erstellung von Objekt-Reportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer, d.h.
- regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
- Bezahlung anfallender Kosten
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderer Betriebskosten)
- Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
- Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
- Budget und Wirtschaftsplanung
- andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
und einer technischen Verwaltung andererseits, also
- Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (vor allem Heizung, Aufzug, Beleuchtung)
- Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege. Winterdienst)
- Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
- Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
- Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
- andere technische Aufgaben, vor allem Mängelbeseitigung im Objekt nach mieterseitigen Mängelanzeigen
Weitere Aufgaben, die der Hausverwalter wahrzunehmen hat, können sich aus individuellen Vereinbarungen des Vermieters mit dem Mieter ergeben (Einzelfallprüfung).