Die Immobilie im Alter zu Geld machen und wohnen bleiben – geht das?
Wer im Alter seine Immobilie zu Geld machen will, denkt meistens nur an Verkauf.
Es gibt aber weitere Möglichkeiten, bei denen man sogar im Haus wohnen bleiben kann. Eine Immobilie zählt zwar zum Vermögen, doch das laufende Einkommen lässt sich damit nicht aufbessern.
Wer im Alter Geld braucht, kann sein Haus allerdings auch übertragen, ohne ausziehen zu müssen.
Für viele Menschen ist eine Immobilie ein wichtiger Baustein bei der Altersvorsorge. Doch die Rente lässt sich damit nicht aufstocken, ohne dass Haus oder Wohnung wieder verkauft werden muss.
Wer seine Immobilie zu Geld machen und trotzdem darin wohnen bleiben möchte, hat aber Alternativen, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 7/2020).
Eigentümern stehen sechs Möglichkeiten offen: die Leibrente bis ans Lebensende, eine Leibrente auf Zeit, ein Verkauf mit Nießbrauchrecht, ein Verkauf in Kombination mit einem Mietvertrag, ein Teilverkauf mit Nutzungsentgelt und eine zeitlich begrenzte Umkehrhypothek.
Diese Modelle eignen sich vor allem dann, wenn die Eigentümer keine nahe stehenden Erben haben oder wenn die Immobilie die Erben eher belasten würde. Die vorstehenden rechtlichen Konstrukte kann man als Laie nur schwer miteinander vergleichen. Einfluss auf den Preis oder die Immobilienrente haben unter anderem die Daten mit denen die Restlebenserwartung berechnet wird, sowie die Frage, ob die Bewohner für die Instandhaltung aufkommen müssen oder nicht.
Lassen sie sich daher von uns beraten.
Die Entscheidung für ein solches Modell muss immer persönlich anhand der individuellen Bedürfnisse getroffen werden.
Wer regelmäßig mehr Geld zum Leben haben möchte, fährt nach Angaben von «Finanztest» mit einer lebenslangen Leibrente besser - wer dagegen lieber einen einmaligen hohen Erlös will, kann eher ein Modell mit einer einmaligen Zahlung wählen.
Wichtig ist es deshalb, Angebote auch mit unabhängigen Experten zu besprechen, zum Beispiel mit uns und unseren Netzwerkpartnern. Und es müssen selbstverständlich Fragen geklärt werden, wer nach dem Verkauf für Instandhaltungen aufkommt und wie die Zahlungen gesichert sind.
Auch welche rechtlichen Veränderungen durch Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden, wird dabei genau geklärt.